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Satzung

Der am 17. April 1948 gegründete Radsportverband führt den Namen Radsportverband Nordrhein-Westfalen. Es ist die auf freiwilliger Grundlage beruhende gemeinnützige Vereinigung aller Radsportabteilungen und Einzelmitglieder des Bundes Deutscher Radfahrer im Lande Nordrhein-Westfalen, die den Radsport ausüben, ihn fördern und die Landeverbands-Satzungen, ferner die Satzungen, die Wettkampfbestimmungen, die Ordnungen und die Jugendordnung des BDR anerkennen. Der Landesverband ist wirtschaftlich selbständig, sportlich dem BDR untergeordnet.

Zweck und Aufgabe des Landesverbandes ist die Beaufsichtigung, die Pflege und Förderung des Amateur-Radsports in allen seinen Arten, die sportliche Erziehung der Jugend und die Vertretung der Belange aller ihm angeschlossenen Radsportvereine, Radsportabteilungen und Einzelmitglieder. Mit dieser Zweckbestimmung dient er der Leibesertüchtigung und der Entwicklung eines gesunden Kulturlebens. Der Landesverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977. Der Landesverband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.

 

 

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