Der am 17. April 1948 gegründete Radsportverband führt den Namen
Radsportverband Nordrhein-Westfalen. Es ist die auf freiwilliger Grundlage
beruhende gemeinnützige Vereinigung aller Radsportabteilungen und
Einzelmitglieder des Bundes Deutscher Radfahrer im Lande Nordrhein-Westfalen,
die den Radsport ausüben, ihn fördern und die Landeverbands-Satzungen, ferner
die Satzungen, die Wettkampfbestimmungen, die Ordnungen und die Jugendordnung
des BDR anerkennen. Der Landesverband ist wirtschaftlich selbständig, sportlich
dem BDR untergeordnet.
Zweck und Aufgabe des Landesverbandes ist die Beaufsichtigung, die Pflege und
Förderung des Amateur-Radsports in allen seinen Arten, die sportliche Erziehung
der Jugend und die Vertretung der Belange aller ihm angeschlossenen
Radsportvereine, Radsportabteilungen und Einzelmitglieder. Mit dieser
Zweckbestimmung dient er der Leibesertüchtigung und der Entwicklung eines
gesunden Kulturlebens. Der Landesverband verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung 1977. Der
Landesverband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigene
wirtschaftliche Zwecke.